Historischer Vergleich, institutionelle Anreize und die Grenzen eines politischen Erklärungsmodells.
Wenn ich nach den Ursachen einer politischen Entwicklung frage, interessiert mich zunächst, wer ein Ziel formuliert, wer seine Umsetzung bezahlt und wer darüber entscheidet, welche Personen, Projekte und Deutungen Zugang zu den maßgeblichen Institutionen erhalten. Diese Ebenen greifen ineinander: Finanzierung ermöglicht dauerhafte Arbeit, Auswahlentscheidungen bestimmen deren Richtung, und aus wiederkehrender Zusammenarbeit entstehen Abhängigkeiten, die später auch ohne ausdrückliche Anweisung wirken können. Eine Organisation muss deshalb nicht von außen ferngesteuert werden, um sich an den Erwartungen ihrer Geldgeber und ihrer politischen Umgebung auszurichten. Zugleich beweist eine solche Abhängigkeit noch nicht, dass die Beteiligten einen gesellschaftlichen Schaden beabsichtigen. Genau zwischen diesen beiden Feststellungen beginnt die Untersuchung.
Der Name Juri Bezmenov taucht in diesem Zusammenhang häufig als vermeintlich vollständige Erklärung auf. Seine Beschreibung einer schrittweisen gesellschaftlichen Schwächung ist eingängig, weil sie Entwicklungen miteinander verbindet, die im Alltag zunächst getrennt erscheinen: den Verlust gemeinsamer Maßstäbe, die Überforderung tragender Einrichtungen, eine zugespitzte Krise und die Gewöhnung an veränderte Verhältnisse. Für mich liegt der Wert dieses Modells darin, die Aufmerksamkeit auf zeitliche Zusammenhänge und indirekte Einflussnahme zu richten. Sobald aus einer solchen Suchhilfe jedoch ein Beweis für einen bereits feststehenden Gesamtplan wird, verliert sie ihren analytischen Nutzen. Dann erklärt das Modell nicht mehr die Beobachtungen, sondern bestimmt im Voraus, was man überhaupt noch beobachten darf.
Der historische Ausgangspunkt
Bezmenov stellte seine Überlegungen 1984 in einem Interview mit G. Edward Griffin dar. Er beschrieb ideologische Subversion als einen langfristigen Vorgang, bei dem die Fähigkeit einer Gesellschaft geschwächt werde, ihre Lage realistisch zu beurteilen und ihre eigenen Institutionen zu verteidigen. Seine Abfolge umfasste Demoralisierung, Destabilisierung, Krise und Normalisierung. Diese Aussagen stammen von einem sowjetischen Überläufer, der über ein von ihm beschriebenes Vorgehen im Kalten Krieg sprach; sie sind deshalb als zeitgebundene Darstellung eines Beteiligten zu lesen, nicht als allgemein bewiesenes Gesetz gesellschaftlicher Entwicklung. Das Interview belegt, was Bezmenov behauptete. Für die Anwendung auf einen anderen Staat und eine andere Epoche braucht es zusätzliche Belege.[1]
Auch die oft verwendete Gegenüberstellung von äußerem Angreifer und unschuldigem Innenraum ist zu einfach. In der ebenfalls 1984 veröffentlichten Schrift „Love Letter to America“, die unter dem Namen Tomas D. Schuman erschien, behandelte Bezmenov gerade die Bedeutung vorhandener innerer Schwächen und einheimischer Mitwirkender. Eine Gesellschaft wird nach dieser Vorstellung nicht gegen sämtliche eigenen Voraussetzungen umgeformt; vielmehr können bestehende Konflikte, institutionelle Eigeninteressen und bereits verbreitete Überzeugungen ausgenutzt werden. Damit stellt sich eine anspruchsvollere Frage als die nach einem einzigen Auftraggeber: Welche Entwicklungen entstehen im Inneren, welche werden von außen unterstützt, und wo lassen sich beide Vorgänge tatsächlich miteinander verbinden?[2]
Was der DDR-Vergleich trägt
Meine eigene Aufmerksamkeit für solche Fragen hat mit der DDR zu tun. Dort waren der politische Führungsanspruch und die Unterordnung zentraler Einrichtungen unter die SED keine bloße Interpretation gesellschaftlicher Ähnlichkeiten. Für die Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit existieren organisatorische Zuständigkeiten, Richtlinien und Akten. Die vom Bundesarchiv erläuterte „Zersetzung“ bezeichnet gezielte Maßnahmen, mit denen einzelne Menschen oder Gruppen unter anderem verunsichert, isoliert und in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden sollten. Hier lassen sich Absicht und Methode an Dokumenten prüfen; ob eine konkrete Maßnahme die gewünschte Wirkung hatte, bleibt dennoch eine eigene Frage.[3]
Diesen historischen Befund darf man nicht ohne Zwischenschritte auf die Bundesrepublik übertragen. Bezmenovs gesellschaftliches Phasenmodell und die operativen Maßnahmen des MfS sind bereits untereinander nicht dasselbe. Noch weniger genügt eine heutige Erfahrung von Ausgrenzung oder politischer Sprachregelung, um daraus eine organisatorische Gleichheit der Systeme abzuleiten. Der Vergleich wird dort brauchbar, wo er die Untersuchung schärft: Wie werden zulässige Positionen abgegrenzt, welche Folgen hat Widerspruch, und wer kann Entscheidungen wirksam korrigieren? Werden dagegen Unterschiede bei Wahlen, Gerichten, Eigentum, Öffentlichkeit und staatlichem Zwang ausgeblendet, trägt die historische Erfahrung nicht zur Aufklärung bei, sondern ersetzt sie durch eine Analogie.
Ein nachvollziehbarer Auftrag kann eigene Interessen erzeugen
Politische Bildung, die Bekämpfung von Gewalt, der Schutz vor Diskriminierung und die wissenschaftliche Beratung von Regierungen sind nachvollziehbare Aufgaben. Dafür braucht es Personal, Fachwissen und häufig eine Finanzierung, die über ein einzelnes Kalenderjahr hinausreicht. Aus diesem Auftrag entsteht jedoch zugleich eine organisatorische Wirklichkeit: Stellen müssen erhalten, Anträge bewilligt, Zuständigkeiten verteidigt und Ergebnisse gegenüber Förderern dargestellt werden. Wer diese Interessen untersucht, muss den ursprünglichen Zweck nicht für vorgeschoben halten. Er muss vielmehr klären, wie sich der Zweck unter den Bedingungen seiner institutionellen Umsetzung verändert und ob die geförderte Tätigkeit weiterhin an der Lösung des Problems gemessen wird.
Ein möglicher Mechanismus lässt sich ohne geheime Besprechung erklären. Ein Ministerium legt ein Förderziel fest; Antragsteller entwickeln passende Projekte; Auswahlgremien bevorzugen bestimmte Problemdeutungen; erfolgreiche Träger gewinnen Erfahrung, Kontakte und Personal. Bei der nächsten Ausschreibung sind diese Organisationen besser aufgestellt als neue Bewerber, während ihre Mitarbeiter verständlicherweise an einer Fortsetzung der Arbeit interessiert sind. Wenn anschließend vor allem die Zahl der Veranstaltungen, die Reichweite einer Kampagne oder der Umfang der Vernetzung als Erfolg gelten, kann der Fortbestand des Programms leichter nachgewiesen werden als die tatsächliche Verringerung des Ausgangsproblems. Ob das in einem bestimmten Fall geschieht, lässt sich an Förderrichtlinien, Bescheiden, Berichten und unabhängigen Wirkungsprüfungen untersuchen.
Auswahl wirkt auch ohne ausdrückliche Weisung
Institutionelle Anpassung beginnt häufig vor der formellen Entscheidung. Wer einen Antrag schreibt, eine Stelle sucht oder in einer Fachöffentlichkeit Anerkennung gewinnen möchte, lernt, welche Begriffe anschlussfähig sind und welche Fragestellungen zusätzliche Rechtfertigung verlangen. Daraus folgt weder, dass alle Beteiligten ihre Überzeugungen nur vorspielen, noch dass ein gleichgerichtetes Ergebnis zufällig sein muss. Überzeugung und Eigeninteresse können sich gegenseitig verstärken: Man hält eine Aufgabe für richtig, verdient mit ihrer Bearbeitung den Lebensunterhalt und bewegt sich zunehmend in einem Umfeld, das dieselben Voraussetzungen teilt. Die entscheidende Prüfung betrifft deshalb die Offenheit des Verfahrens gegenüber fachlich begründetem Widerspruch.
Bei öffentlich finanzierten parteinahen Stiftungen ist diese Verbindung von Bildungsauftrag, Ressourcen und politischer Wirkung sogar Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung geworden. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2023 fest, dass die staatliche Förderung solcher Stiftungen die Chancengleichheit der Parteien berühren kann und eine besondere gesetzliche Grundlage benötigt. Das Urteil belegt keinen einheitlichen politischen Umbauplan; es zeigt aber, dass die Verteilung öffentlicher Mittel im politischen Umfeld keine neutrale Verwaltungsfrage ist. Wer Auswahl und Finanzierung kontrolliert, beeinflusst die Voraussetzungen des Wettbewerbs, auch wenn die geförderte Einrichtung rechtlich von einer Partei getrennt ist.[4]
Absicht, Inkaufnahme und Wirkung
Für eine belastbare Kritik unterscheide ich drei Aussagen, die in politischen Debatten oft ineinanderfallen. Eine Maßnahme kann einen schädlichen Effekt haben, obwohl dieser nicht beabsichtigt war. Verantwortliche können einen solchen Effekt erkennen und trotzdem an der Maßnahme festhalten, weil sie andere Ziele höher gewichten oder eine Korrektur für zu teuer halten. Schließlich können sie den Schaden selbst anstreben. Diese Aussagen verlangen unterschiedliche Belege: Für die Wirkung braucht es nachvollziehbare Daten und einen plausiblen Zusammenhang; für die Inkaufnahme zusätzlich Hinweise auf Kenntnis und Entscheidungsmöglichkeiten; für die Absicht belastbare Aussagen, Unterlagen oder Handlungen, die gerade auf dieses Ziel gerichtet sind.
Dass ein Akteur von einer Entwicklung profitiert, beantwortet diese Fragen noch nicht. Ein Beratungsunternehmen kann an komplizierten Regeln verdienen, ohne sie erfunden zu haben; eine Behörde kann durch neue Zuständigkeiten wachsen, obwohl ihre Mitarbeiter das zugrunde liegende Problem aufrichtig lösen wollen. Umgekehrt wäre es ebenso falsch, dokumentierte politische Ziele in einer allgemeinen Rede von „Systemzwängen“ verschwinden zu lassen. Wenn ein Verband ausdrücklich eine Verlagerung staatlicher Kompetenzen anstrebt, ist diese Absicht benennbar. Ob seine Arbeit die behaupteten Folgen auslöst und ob diese Folgen gewünscht waren, muss anschließend an den konkreten Entscheidungen geprüft werden.
Warum sich ein eingeschlagener Weg verfestigen kann
Der Politikwissenschaftler Paul Pierson beschreibt mit dem Begriff der Pfadabhängigkeit, warum frühe Entscheidungen spätere Möglichkeiten verändern können. Werden Institutionen, Erwartungen und Investitionen auf einen bestimmten Weg ausgerichtet, steigen unter bestimmten Bedingungen die Kosten eines Wechsels. Ein solcher Verlauf setzt keinen allwissenden Planer voraus. Er erklärt vielmehr, weshalb auch Akteure, die eine Entwicklung kritisch sehen, an ihr festhalten können: Bestehende Verträge, eingearbeitete Verfahren und politische Bündnisse machen den bisherigen Weg kurzfristig leichter als eine Korrektur. Daraus folgt allerdings keine Unumkehrbarkeit; es folgt die Notwendigkeit, Wechselkosten und bestehende Vorteile ausdrücklich mitzudenken.[5]
Für die deutsche Politik ist dieser Gedanke ergiebiger als die pauschale Behauptung, sämtliche Parteien führten heimlich denselben Auftrag aus. Ein Regierungswechsel übernimmt Gesetze, Verwaltung, internationale Verpflichtungen, laufende Projekte und die Erwartungen derjenigen, die sich darauf eingerichtet haben. Hinzu kommen Koalitionsverhandlungen, in denen Vorhaben gegen andere Ziele getauscht werden. Kontinuität kann auf gemeinsamer Überzeugung beruhen, auf institutioneller Bindung oder auf politischer Bequemlichkeit; erst die Untersuchung des jeweiligen Vorgangs zeigt, welche Erklärung trägt. Die Behauptung eines einheitlichen Willens spart diese Arbeit, bezahlt die Ersparnis aber mit Erkenntnisverlust.
Was die deutschen Beispiele tatsächlich hergeben
Die folgenden Teile dieser Reihe untersuchen deshalb Entscheidungen, deren Verlauf sich nachvollziehen lässt: die Arbeitsmarktreformen der frühen 2000er Jahre, Veränderungen des Staatsangehörigkeitsrechts, europäische Kompetenzbindungen, energiepolitische Weichenstellungen und spätere Konflikte um Finanzierung, Migration und Regulierung. Dabei ist das Jahr 1998 ein politischer Ausgangspunkt für die Betrachtung, kein behaupteter Geburtstag sämtlicher Ideen und Interessen. Viele Voraussetzungen entstanden früher, während andere Programme erst deutlich später hinzukamen. Wer diese Zeitachsen ineinanderschiebt, erzeugt den Eindruck eines geschlossenen Ablaufs, den die bloße zeitliche Reihenfolge nicht beweist.
Ein konkretes Beispiel für das notwendige Prüfverfahren liefert das Haushaltsurteil vom November 2023. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 auf den Energie- und Klimafonds für nichtig. Damit ist ein bestimmter verfassungsrechtlicher Fehler der Finanzierung belegt. Daraus lässt sich untersuchen, welche Vorhaben von dieser Konstruktion abhängig waren und welche Folgen ihr Wegfall hatte. Die weitergehende Behauptung, der gesamte Vorgang habe der absichtlichen Schädigung Deutschlands gedient, wäre damit hingegen noch nicht belegt. Gerade die Beschränkung auf das Nachweisbare macht die Kritik an der tatsächlich verantworteten Entscheidung belastbar.[6]
Ein Modell muss Widerspruch aushalten
Für die weitere Reihe verwende ich Demoralisierung, Destabilisierung, Krise und Erschöpfung als analytische Blickrichtungen. Es geht zunächst um schwindende Verlässlichkeit gemeinsamer Maßstäbe, dann um die Belastung tragender Systeme, anschließend um die gegenseitige Verstärkung von Problemen und schließlich um die abnehmende Bereitschaft oder Fähigkeit zur Korrektur. Diese Vorgänge können sich überlagern, regional unterschiedlich ausfallen oder durch politische Entscheidungen unterbrochen werden. Insbesondere Erschöpfung ist meine Bezeichnung für eine mögliche gesellschaftliche Reaktion; sie darf nicht als unveränderte Übernahme von Bezmenovs „Normalisierung“ ausgegeben werden.
Eine Erklärung bleibt nur dann brauchbar, wenn Beobachtungen gegen sie sprechen dürfen. Funktionierende gerichtliche Kontrolle, korrigierte Gesetze, erfolgreiche Integration, tragfähige Unternehmen oder eine hohe Wahlbeteiligung sind deshalb keine lästigen Ausnahmen, die man nachträglich zum besonders raffinierten Teil des vermuteten Plans erklärt. Sie zeigen, wo Gegenkräfte wirken und wo eine pauschale Diagnose zu weit geht. Das verhindert scharfe Kritik keineswegs: Je genauer benannt wird, an welcher Entscheidung, Finanzierung oder Zuständigkeit eine Fehlentwicklung hängt, desto schwerer lässt sie sich mit dem Hinweis auf bloßes Unbehagen abtun.
Mein Interesse an Bezmenov endet daher nicht bei der Frage, ob ein altes Interview heutigen Beobachtungen ähnelt. Mich interessiert, welche Machtverhältnisse und institutionellen Abläufe wir mit seiner Hilfe genauer erkennen können, ohne sie bereits durch das Modell zu ersetzen. Politische Verantwortung verschwindet weder hinter guter Absicht noch hinter einer anonymen Vorstellung vom System. Sie wird dort greifbar, wo jemand entscheiden konnte, Folgen absehbar waren und Korrekturen unterblieben. Eine Gesellschaft braucht für ihre Selbstschwächung nicht zwingend einen genialen Gegner; manchmal genügt es, wenn zu viele Beteiligte für das Festhalten belohnt und für das Nachprüfen bestraft werden.
Quellen und Nachweise
- Juri Bezmenov / G. Edward Griffin: Interview von 1984, Transkript und Videoverweis. Primärquelle für Bezmenovs eigene Darstellung, kein unabhängiger Nachweis einer Übertragung auf Deutschland.
- Tomas D. Schuman / Juri Bezmenov: „Love Letter to America“, 1984. Digitalisiertes Textdokument.
- Bundesarchiv: Glossarbeitrag „Zersetzung“. Begriff, Zielsetzung und Methoden.
- Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 22. Februar 2023, 2 BvE 3/19, zur Finanzierung parteinaher Stiftungen. Pressemitteilung Nr. 22/2023.
- Paul Pierson: „Increasing Returns, Path Dependence, and the Study of Politics“, American Political Science Review 94(2), 2000, S. 251-267. Veröffentlichung bei Cambridge University Press.
- Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 15. November 2023, 2 BvF 1/22, Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Pressemitteilung Nr. 101/2023.
