Die vergessene Vorgeschichte des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens: Ankara, Washington, NATO-Interessen und die Entscheidungen, die Deutschland dauerhaft veränderten.
Eine Erfolgsgeschichte. Aber wessen Entscheidung?
Am 20. Oktober 2026 sprach Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin anlässlich des 65. Jahrestages des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Er würdigte die Leistungen türkischer Gastarbeiter, bezeichnete die gemeinsame Entwicklung als Erfolgsgeschichte und erklärte, Deutschland sei durch die türkische Einwanderung wirtschaftlich und kulturell reicher geworden.
Das ist eine politische Bewertung, zu der man stehen kann. Aber sie beantwortet eine historische Grundfrage nicht: Wer wollte 1961 eigentlich, dass türkische Arbeitskräfte nach Deutschland kommen?
Die übliche Antwort lautet, die deutsche Wirtschaft habe Arbeitskräfte gebraucht. Das ist nicht falsch, denn die Bundesrepublik hatte während des Wirtschaftswunders tatsächlich einen erheblichen Arbeitskräftemangel. Aber warum musste ausgerechnet mit der Türkei ein Abkommen geschlossen werden? Warum hatte die Bundesregierung zunächst Vorbehalte? Weshalb verwies Ankara ausdrücklich auf seine NATO-Mitgliedschaft? Und warum sollte die Vereinbarung möglichst wenig öffentliche Aufmerksamkeit erregen?
Wer diese Fragen beantwortet, landet nicht nur bei Fabriken, Zechen und Arbeitsämtern, sondern in den diplomatischen Akten des Kalten Krieges.
1. Der wirtschaftliche Bedarf erklärt nicht die politische Auswahl
Die Bundesrepublik war in den 1950er-Jahren wirtschaftlich stark gewachsen, und Arbeitskräfte wurden benötigt, insbesondere in der industriellen Produktion, im Bergbau und im Bauwesen. 1955 schloss Bonn das erste große Anwerbeabkommen mit Italien, 1960 folgten Spanien und Griechenland.
Interessant ist, was das Politische Archiv des Auswärtigen Amts heute selbst über diese Vereinbarungen schreibt: Die Initiativen gingen von den Herkunftsstaaten aus. Diese Länder wollten ihre Arbeitslosigkeit senken, Devisen erhalten und wirtschaftliche Schwierigkeiten bewältigen. Die Außenpolitik eröffnete deutschen Unternehmen anschließend erleichterte Rekrutierungsmöglichkeiten. Das ist eine andere Entscheidungsfolge als die allgemein verbreitete Darstellung, nach der die deutsche Industrie zuerst Arbeitskräfte bestellte und die Diplomatie anschließend lediglich die Verträge organisierte.
Für die Türkei muss allerdings genauer differenziert werden. Bereits 1956 gab es deutsche Initiativen zur Beschäftigung türkischer Arbeitskräfte, insbesondere im Zusammenhang mit beruflicher Fortbildung und Landwirtschaft, und deutsche Stellen erkundeten entsprechende Möglichkeiten. Von einer ausschließlich türkischen Initiative seit dem ersten Tag kann deshalb keine Rede sein. Aber zwischen ersten Kontakten zur Arbeitsvermittlung und der politischen Entscheidung für ein staatliches Anwerbeabkommen bestand ein erheblicher Unterschied – und diese Entscheidung wurde 1960 besonders durch Ankara vorangetrieben.
2. Ankara wollte mehr als Arbeitsplätze vermitteln
Die türkische Wirtschaft steckte Ende der 1950er-Jahre in Schwierigkeiten: Hohe Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und eine angespannte Devisenlage belasteten das Land. Die Entsendung eigener Arbeitnehmer nach Westeuropa versprach gleich mehrere Vorteile. Die türkische Regierung konnte den heimischen Arbeitsmarkt entlasten, den Zufluss ausländischer Währung erhöhen und darauf hoffen, dass zurückkehrende Arbeiter neue berufliche Qualifikationen mitbrachten.
Dafür benötigte Ankara allerdings auch Einfluss auf die Auswahl und Vermittlung der Arbeitskräfte. Ohne ein zwischenstaatliches Abkommen hätten deutsche Unternehmen und einzelne Bewerber vieles unmittelbar miteinander regeln können. Mit einem offiziellen Abkommen wurde die Arbeitsmigration dagegen zu einem geregelten Bestandteil türkischer Wirtschafts- und Außenpolitik.
Nachdem Deutschland bereits Vereinbarungen mit Italien, Spanien und Griechenland getroffen hatte, wollte Ankara dieselben Möglichkeiten. Die Türkei sah sich nicht als irgendeinen entfernten Staat, sondern als NATO-Mitglied, strategischen Bündnispartner und wichtigen Handelspartner der Bundesrepublik – und genau diese Position wurde zum diplomatischen Hebel.
3. Dezember 1960: Die NATO-Karte wird ausgespielt
Der entscheidende Vorgang ist archivalisch nachvollziehbar. Am 12. Dezember 1960 übermittelte die türkische Regierung eine Verbalnote, und einen Tag später hielt das Auswärtige Amt die türkische Forderung in einem internen Vermerk fest. Ankara wollte ein Anwerbeabkommen, das den bisherigen Vereinbarungen mit Italien, Spanien und Griechenland entsprach. Die türkische Regierung machte deutlich, dass sie eine Ablehnung angesichts ihrer NATO-Mitgliedschaft und ihrer Wirtschaftsbeziehungen zur Bundesrepublik als Benachteiligung betrachten würde.
Die Akten sind identifizierbar:
- Bundesarchiv B 149/22372: Türkische Verbalnote vom 12. Dezember 1960.
- Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Abteilung 5, Band 1723: Vermerk vom 13. Dezember 1960.
Die Historikerin Karin Hunn rekonstruiert den Vorgang anhand dieser Dokumente. Das Auswärtige Amt hatte sich zuvor zurückhaltend gezeigt, stimmte nach der türkischen Intervention jedoch der raschen Vorbereitung einer Vermittlungsstelle und einer entsprechenden Vereinbarung zu. Am 9. Februar 1961 wurden die nächsten Schritte zwischen den Ministerien abgestimmt.
Das war kein normaler Vorgang einer simplen Stellenvermittlung. Hier wurde mit dem politischen Gewicht eines NATO-Partners argumentiert, und die Bundesregierung reagierte darauf. Die Frage ist deshalb nicht mehr, ob Ankara diplomatischen Druck ausübte, denn die Akten dokumentieren diesen Vorgang. Die weiterführende Frage lautet: Warum war Bonn so empfänglich für diese Forderung?
4. Washington brauchte die Türkei – und Westeuropa sollte mithelfen
Die Türkei war während des Kalten Krieges ein strategisch außerordentlich wichtiger Staat. Sie kontrollierte den Zugang vom Schwarzen Meer zum Mittelmeer und lag unmittelbar an der Südostflanke der Sowjetunion. Die Vereinigten Staaten unterhielten militärische Einrichtungen in der Türkei, und im Oktober 1959 vereinbarten Washington und Ankara außerdem die Stationierung amerikanischer Jupiter-Mittelstreckenraketen. Damit war die Türkei nicht einfach ein wirtschaftlich schwacher Bündnispartner, sondern Teil der nuklearen Konfrontation zwischen den USA und der Sowjetunion.
Am 5. Oktober 1960 wurde das amerikanische Strategiedokument NSC 6015/1 – Statement of U.S. Policy Toward Turkey gebilligt, das heute öffentlich über das amerikanische Außenministerium zugänglich ist. Darin formulierte Washington unter anderem folgende Ziele:
- Die Türkei sollte militärisch verlässlich im westlichen Bündnis bleiben.
- Die USA wollten die Nutzung türkischer Militäranlagen sichern.
- Die türkische Wirtschaft sollte stabilisiert und entwickelt werden.
- Die industrialisierten Staaten Westeuropas sollten möglichst viel Verantwortung für diese Stabilisierung übernehmen.
Der letzte Punkt ist besonders aufschlussreich. In Abschnitt 44d wird ausdrücklich die stärkere wirtschaftliche Beteiligung westeuropäischer Industriestaaten verlangt. Das Dokument nennt an dieser Stelle kein deutsches Anwerbeabkommen, aber es belegt die amerikanische Interessenlage unabhängig von späteren Erinnerungen und politischen Deutungen.
Die Türkei wollte wirtschaftliche Entlastung, Washington wollte eine stabile Türkei, und die Bundesrepublik gehörte zu den Staaten, die zur Stabilisierung dieses Bündnispartners beitragen sollten.
Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt in ihrem Unterrichtsmaterial zum 50. Jahrestag ausdrücklich amerikanischen und NATO-Druck auf die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Anwerbeabkommen. Damit ist die außenpolitische Dimension nicht bloß eine nachträgliche Interpretation.
5. Die Kubakrise: Ein Jahr später wird die Bedeutung der Türkei sichtbar
Die zeitliche Abfolge ist bemerkenswert:
- 1959: Vereinbarung über die Stationierung amerikanischer Jupiter-Raketen in der Türkei.
- 1960: Amerikanische Strategie zur Stabilisierung der Türkei; türkischer Druck auf Bonn.
- 1961: Deutsch-türkisches Anwerbeabkommen.
- 1962: Kubakrise.
- 1963: Entfernung der amerikanischen Jupiter-Raketen aus der Türkei.
Während der Kubakrise wurde deutlich, welche Bedeutung die amerikanischen Raketenstellungen in der Türkei für das strategische Gleichgewicht hatten. Washington und Moskau verständigten sich geheim auf den späteren Abzug der Jupiter-Raketen, während öffentlich zunächst der sowjetische Rückzug aus Kuba im Vordergrund stand. Autoren wie Daniele Ganser, Patrick Baab und Seymour Hersh haben sich mit dieser militärstrategischen Seite und ihrer öffentlichen Darstellung beschäftigt.
Für die Entstehung des Anwerbeabkommens ergibt sich daraus eine wichtige zeitliche Einordnung: Die Kubakrise selbst kann einen Vertrag von 1961 nicht verursacht haben, die militärische Bedeutung der Türkei bestand aber bereits zuvor.
Offen bleibt, ob Ankara während der Verhandlungen über amerikanische Stationierungsrechte zusätzliche wirtschafts- und migrationspolitische Zugeständnisse ausdrücklich als Gegenleistung verlangte. Die bisher bekannten Unterlagen belegen die überlappenden Interessen und den diplomatischen Druck, nicht jedoch ein schriftlich vereinbartes Tauschgeschäft nach dem Muster: Arbeitskräfteaufnahme gegen Militärstützpunkte. Gerade diese Trennung macht die Untersuchung überprüfbar.
6. Die Bundesrepublik entschied – aber nicht unter gleichen Machtverhältnissen
1955 hatte die Bundesrepublik im Zuge der Pariser Verträge wesentliche staatliche Befugnisse zurückerhalten und war 1961 formal nicht mehr dem Besatzungsstatut unterworfen. Dennoch bestanden alliierte Vorbehaltsrechte fort, insbesondere hinsichtlich Berlins und Deutschlands als Ganzem. Vor allem war die westdeutsche Sicherheitspolitik von den Vereinigten Staaten und der NATO abhängig. Egon Bahr kritisierte später ausdrücklich die begrenzte Souveränität der frühen Bundesrepublik und die fortbestehenden Abhängigkeiten aus der Nachkriegsordnung.
Das ist als machtpolitischer Hintergrund wichtig, beweist allerdings nicht, dass Washington Bonn einen unmittelbaren Befehl zur Aufnahme türkischer Arbeitskräfte gab. Die Bundesregierung verhandelte selbst, besaß eigene Interessen, und ihre Behörden bestimmten wesentliche Regeln der Auswahl, Gesundheitskontrolle und Aufenthaltsdauer.
Doch formale Entscheidungskompetenz und tatsächliche außenpolitische Verhandlungsmacht sind nicht dasselbe, und diese Unterscheidung gehört zur historischen Bilanz von 1961.
7. Ein Vertrag, der möglichst wenig Aufmerksamkeit erregen sollte
Auch die Form der Vereinbarung ist aufschlussreich. Die deutschen Behörden wollten keinen großen politischen Vorgang daraus machen und wählten statt eines besonders öffentlichkeitswirksamen Vertragsabschlusses einen diplomatischen Notenwechsel.
Im Bundesarbeitsministerium ging man zunächst davon aus, dass die türkische Anwerbung zahlenmäßig wenig bedeutend sein würde. Man befürchtete zudem, andere Staaten könnten vergleichbare Forderungen stellen, weshalb die Angelegenheit möglichst unauffällig behandelt werden sollte. Die Vereinbarung wurde im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht, aber nicht zusätzlich im Bundesanzeiger wie frühere Abkommen. Amtliche Presseverlautbarungen sollten nach dem dokumentierten Willen der zuständigen Stellen unterbleiben, wie insbesondere der Schriftwechsel vom 2. Mai und 7. November 1961 zeigt.
Das Abkommen war also keineswegs geheim, aber seine öffentliche Sichtbarkeit sollte bewusst begrenzt werden.
Die Ironie ist schwer zu übersehen: Eine Vereinbarung, deren Umfang man damals für relativ gering hielt, wird 65 Jahre später als eines der gesellschaftlich wichtigsten Abkommen der deutschen Nachkriegsgeschichte gefeiert.
8. Istanbul, Anatolien und die Auswahl der Arbeitnehmer
Zur historischen Wahrheit gehört auch, wen die Türkei ursprünglich entsenden wollte und wer tatsächlich kam. Die türkische Regierung hatte ein erhebliches Interesse daran, die Arbeitslosigkeit in wirtschaftlich schwächeren Regionen zu reduzieren, und eine Auswanderung von Menschen aus dem ländlichen Raum konnte diesen Regionen kurzfristig Entlastung verschaffen.
Die ersten staatlich organisierten Vermittlungen konzentrierten sich jedoch auf die Verbindungsstelle in Istanbul; daneben spielte bereits zuvor die private Anwerbung eine Rolle. Nicht jeder Bewerber aus Istanbul stammte ursprünglich aus der Stadt, denn sie war auch ein Zentrum der türkischen Binnenmigration.
Die deutsche Vermittlung versuchte, nach Arbeitsmarkteignung auszuwählen. Unter den angeworbenen Menschen waren Facharbeiter, angelernte Beschäftigte und Ungelernte, sodass die Vorstellung einer vollständig homogenen Gruppe aus ungebildeten Landarbeitern der historischen Auswahl nicht entspricht. Später setzte sich die türkische Seite auch dafür ein, Bewerber aus wirtschaftlich benachteiligten Regionen stärker zu berücksichtigen.
Hier wird ein weiterer Interessengegensatz sichtbar: Deutschland wollte geeignete Arbeitskräfte für seine Betriebe, die Türkei wollte zugleich ihre eigenen wirtschaftlichen und regionalpolitischen Probleme bearbeiten. Beide Zielsetzungen konnten sich überschneiden, waren aber nicht identisch.
9. 1964: Die Rotation fällt – und mit ihr ein Grundprinzip des Abkommens
Der ursprüngliche Vertrag von 1961 sah eine maximale Aufenthaltsdauer von zwei Jahren vor. Das Prinzip war einfach: arbeiten, Geld verdienen, Erfahrungen sammeln und anschließend in die Türkei zurückkehren. Doch schon nach kurzer Zeit geriet diese Konstruktion unter Druck.
Ausgerechnet deutsche Arbeitgeber wollten die Zweijahresbegrenzung abschaffen, weil es zusätzliche Kosten verursachte, eingearbeitete Beschäftigte ständig ersetzen zu müssen. Die ursprüngliche Rotation war aus betriebswirtschaftlicher Sicht vielfach unpraktisch, und auch zahlreiche türkische Arbeitnehmer wollten selbst über ihre Rückkehr entscheiden.
Das Bundesinnenministerium erklärte sich schließlich bereit, die Zweijahresgrenze aufzugeben. Allerdings wollte es den vorübergehenden Charakter der Beschäftigung absichern und ausdrücklich festhalten, dass ein Familiennachzug im Rahmen des Abkommens nicht vorgesehen sei.
Der türkische Arbeitsattaché widersprach und bewertete die vorgesehene Formulierung als diskriminierend. Auch das Bundeswirtschaftsministerium warnte vor entsprechenden diplomatischen Problemen, während andere Stellen praktische Schwierigkeiten und Konflikte mit den Gewerkschaften befürchteten. Die Bundesregierung verzichtete schließlich auf die umstrittene Klausel, und 1964 wurde die Zweijahresbegrenzung aufgehoben.
Damit verschob sich die Grundkonstruktion des Abkommens. Nicht ein einzelner geheimer Beschluss machte aus vorübergehender Arbeitsmigration dauerhafte Einwanderung; vielmehr wirkten die Interessen deutscher Arbeitgeber, die Haltung Ankaras, die Wünsche der Beschäftigten und staatliche Entscheidungen zusammen. Ein befristetes System verlor schrittweise seine ursprüngliche Begrenzung.
10. 1973: Ausgerechnet der Anwerbestopp begünstigte das Bleiben
Am 23. November 1973 verfügte die Bundesregierung den Anwerbestopp für Arbeitnehmer aus den betroffenen Nicht-EG-Staaten. Die wirtschaftliche Lage hatte sich verschlechtert, und die Politik wollte die weitere Zuwanderung von Arbeitskräften begrenzen.
Doch die Maßnahme veränderte zugleich das Verhalten der bereits in Deutschland lebenden Beschäftigten. Eine zeitweilige Rückkehr in die Türkei wurde riskanter, weil wer ausreiste, nicht mehr ohne Weiteres erneut angeworben werden konnte. Viele Arbeitnehmer entschieden sich deshalb, dauerhaft zu bleiben, und hinzu kam der Familiennachzug.
Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung kamen zwischen 1961 und 1973 ungefähr 870.000 angeworbene Arbeitnehmer aus der Türkei nach Deutschland; rund eine halbe Million kehrte im selben Zeitraum zurück. Bis 1980 war die türkische Wohnbevölkerung trotz des Anwerbestopps auf ungefähr 1,4 Millionen Menschen gestiegen. Es handelte sich inzwischen längst nicht mehr nur um Arbeitsmigration.
Der politische Versuch, den weiteren Zuzug zu begrenzen, verstärkte unter bestimmten Bedingungen den Anreiz zur dauerhaften Niederlassung. Ein Eingriff in das System hatte also Folgen, die von seiner ursprünglichen Zielsetzung abwichen.
11. Die Industrie gewann Arbeitskräfte – aber was geschah mit der Rationalisierung?
Dieser Punkt ist wirtschaftshistorisch besonders interessant. Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts stellt in seiner Rückschau zur Anwerbepolitik fest, dass der Einsatz zusätzlicher, häufig gering qualifizierter Arbeitskräfte bis 1973 ein stärker technikgetriebenes Wachstum verhinderte beziehungsweise verzögerte. Denn in vielen Bereichen, in denen zusätzliche Arbeitskräfte eingesetzt wurden, bestanden Möglichkeiten zur Mechanisierung und organisatorischen Rationalisierung, und zusätzliche Beschäftigte konnten den unmittelbaren Druck verringern, diese Möglichkeiten auszuschöpfen.
Das ist eine wichtige wirtschaftshistorische These. Sie bedeutet nicht, dass ohne Anwerbung automatisch dieselbe Produktionsleistung bei geringeren Kosten erreichbar gewesen wäre; dafür müsste man Produktivität, Kapitalbedarf, technologische Reife, Nachfrage und branchenspezifische Unterschiede gegeneinander rechnen. Aber die Aussage widerlegt die Vorstellung, dass die Arbeitskräfteanwerbung die einzig denkbare wirtschaftliche Entwicklung gewesen sei.
Ein Staat und seine Unternehmen können Arbeitskräftemangel unterschiedlich beantworten: durch zusätzliche Beschäftigte, höhere Produktivität, Automatisierung, Ausbildung und organisatorische Veränderungen. Welche Kombination gewählt wird, beeinflusst nicht nur das nächste Geschäftsjahr, sondern die langfristige Struktur einer Volkswirtschaft – ein Gesichtspunkt, der in den heutigen Festreden kaum vorkommt.
12. Der nächste politische Konflikt begann bereits nach der Anwerbung
Aus der Einwanderung entwickelte sich schnell eine weitere politische Frage: Wer sollte auf die türkischen Arbeitnehmer Einfluss nehmen?
Die Bundesrepublik beauftragte 1962 die Arbeiterwohlfahrt mit sozialen Beratungs- und Betreuungsaufgaben, und die Türkei versuchte später, stärkeren Einfluss auf diese Strukturen zu gewinnen. Unter der rechtskonservativen Regierung Süleyman Demirels entstanden Konflikte über türkische Mitarbeiter der AWO und der türkischsprachigen Rundfunkredaktionen. Ankara befürchtete insbesondere den politischen Einfluss linker und kommunistischer Gruppen und wollte deshalb bei Personalentscheidungen der Betreuungsorganisationen mitreden und eigene Einrichtungen stärker einbinden. Auch die Bindung der Arbeitsmigranten an ihr Herkunftsland spielte eine wichtige Rolle.
Die historische Entwicklung ist damit komplexer als eine einfache Erzählung von Menschen, die zum Arbeiten kamen und anschließend gesellschaftlich Fuß fassten. Die Einwanderung wurde auch zu einem Feld auswärtiger politischer Einflussnahme – und genau hier beginnt ein zweiter Untersuchungsstrang: BND, türkischer MİT, antikommunistische Netzwerke und die politische Auseinandersetzung um die türkische Diaspora in Deutschland.
13. Was Helmut Schmidt später anders bewertete
Im November 2004 erklärte der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt, es sei aus seiner Sicht ein Fehler gewesen, zu Beginn der 1960er-Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturkreisen nach Deutschland geholt zu haben. Er kritisierte insbesondere die unzureichende Integration und die Entstehung abgeschotteter Wohnmilieus. Das war Schmidts nachträgliches politisches Urteil, kein objektiver Beweis, dass jede Form der damaligen Anwerbung falsch gewesen sei.
Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker widersprach ihm damals ausdrücklich. Er verwies auf den Arbeitskräftebedarf und die positiven Wirkungen der Migration, kritisierte aber ebenfalls Versäumnisse bei der Integration.
Bemerkenswert ist, dass beide Positionen denselben historischen Vorgang unterschiedlich bewerteten. Die eine Perspektive betont wirtschaftliche Leistungen und gesellschaftliche Entwicklung, die andere fragt nach den politischen Entscheidungen, Integrationsproblemen und Folgen einer ursprünglich anders konzipierten Arbeitsmigration. Eine vollständige historische Bilanz muss beides prüfen.
14. Merz feiert das Ergebnis – unsere Untersuchung rekonstruiert den Weg
2026 steht die heutige gesellschaftliche Wirklichkeit im Mittelpunkt der politischen Erinnerung. Das ist nachvollziehbar, denn Millionen Menschen leben seit Generationen in Deutschland, und ihre persönliche Lebensgeschichte lässt sich nicht auf einen Regierungsvertrag reduzieren.
Aber das Abkommen von 1961 war weder eine spontane Entscheidung deutscher Unternehmer noch ein von Anfang an geplantes umfassendes Einwanderungsgesetz. Es entstand aus einer spezifischen außenpolitischen Situation: Die Türkei wollte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, die Vereinigten Staaten wollten ihren strategischen NATO-Partner wirtschaftlich und militärisch stabilisieren, und die Bundesregierung verfolgte eigene wirtschaftliche Interessen, hatte zunächst jedoch Vorbehalte gegen einen besonderen Vertrag mit Ankara.
Der türkische diplomatische Druck ist aktenkundig, und die amerikanischen Stabilitätsziele sind ebenfalls dokumentiert. Das Abkommen wurde bewusst zurückhaltend kommuniziert. 1964 verschwand eine entscheidende Aufenthaltsbegrenzung, 1973 veränderte der Anwerbestopp die Anreize zur Rückkehr, und nach der Anwerbung versuchte Ankara zusätzlich, auf die politische Orientierung seiner Staatsangehörigen in Deutschland Einfluss zu nehmen.
Fazit: Die Verantwortung beginnt vor der Unterschrift
Die Geschichte des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens ist keine einfache Geschichte von wirtschaftlicher Notwendigkeit und anschließendem gesellschaftlichem Erfolg. Sie ist eine Geschichte unterschiedlicher Interessen: von Arbeitsmärkten und Devisen, von diplomatischem Druck und NATO-Strategie, von deutschen Arbeitgebern und konkurrierenden Ministerien, von befristeten Verträgen, die ihre Befristung verloren, und von politischen Entscheidungen, deren langfristige Folgen weit über die ursprünglichen Planungen hinausgingen.
Für einen ausdrücklich vereinbarten Tausch von amerikanischen Stationierungsrechten gegen die Aufnahme türkischer Arbeitskräfte fehlt bislang der direkte Nachweis. Für den türkischen diplomatischen Druck, die amerikanischen Bündnisinteressen und das deutsche Einlenken gibt es dagegen konkrete Dokumente. Genau das ist der historische Kern dieser Untersuchung.
Man kann die Leistungen einzelner Arbeitsmigranten anerkennen und dennoch die Entscheidungen der damaligen Regierungen kritisch untersuchen. Denn die Arbeiter haben den Vertrag nicht ausgehandelt – das taten Regierungen und Behörden.
Wer heute eine Erfolgsgeschichte erzählt, sollte deshalb auch erklären, wer die Entscheidungen traf, auf welchen Druck hin sie getroffen wurden und welche Alternativen damals zur Verfügung standen. Geschichte beginnt nicht erst mit dem Ergebnis, sondern mit den Akten.
Quellenapparat
- Karin Hunn (2011): Arbeitsplatz Deutschland, Heimat Türkei? Insbesondere Seiten 11–18 zur Anwerbung und den diplomatischen Verhandlungen sowie Seiten 37–40 zur AWO und türkischen Einflussnahme.
Originalstudie, Bertelsmann Stiftung - Politisches Archiv des Auswärtigen Amts: Wie Deutschland Einwanderungsland wurde. Zur Initiative der Herkunftsländer, Rolle der Außenpolitik und wirtschaftlichen Strukturwirkung.
Archivbeitrag - National Security Council, 5. Oktober 1960: Statement of U.S. Policy Toward Turkey, NSC 6015/1, insbesondere Abschnitt 44d.
US Department of State – FRUS - Bundeszentrale für politische Bildung (2011): 50 Jahre Deutsch-türkisches Anwerbeabkommen. Unterrichtsmaterial mit Chronologie und Darstellung des US-/NATO-Drucks.
bpb-Dokument - Stefan Luft (2014): Die Anwerbung türkischer Arbeitnehmer und ihre Folgen.
bpb-Fachbeitrag - Bundeszentrale für politische Bildung (2021): Vor 60 Jahren: Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei.
Historische Chronologie - Bundesregierung, 20. Oktober 2026: Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz zum 65. Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens.
Originalrede - Behlül Özkan (2025): Reaping what was sown: ontological insecurity and the far-right consequences of anti-communism in Turkish–German Cold War relations. New Perspectives on Turkey 73, S. 52–74.
Cambridge University Press – Open Access - Deutscher Bundestag (2016): Drucksache 18/9353 zu türkisch-nationalistischen Netzwerken und Kontakten zu deutschen Sicherheitsbehörden.
Originalantwort der Bundesregierung
Belegklassifizierung
- B1 – Primärdokumentiert: Anwerbevertrag, diplomatische Archivsignaturen, NSC-Strategiedokument, parlamentarische Antworten und Regierungsreden.
- B2 – Sekundärquellen mit konkreten Primärnachweisen: Hunn, historische Darstellungen des Auswärtigen Amts und der bpb.
- P – Plausibel: Die amerikanische Stabilisierungspolitik erhöhte die politische Durchsetzbarkeit der türkischen Forderungen.
- O – Offen: Eine direkte vertragliche Gegenleistung zwischen Raketenstationierung und Anwerbeabkommen ist bislang nicht nachgewiesen.
Ende der Hauptuntersuchung. Die nachrichtendienstliche Ebene wird gesondert behandelt.
